Kindertagespflege
Kindertagespflege ist die Erziehung, Förderung, Betreuung und Bildung von Kindern in und durch zwei Familien. Sie ist ein pädagogisches Kinderbetreuungsangebot nach § 23 SGB VIII, das dem individuellen Bedarf gerecht wird, und dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach §5 SGB VIII entspricht.
Die Tagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder von 0-14 Jahren. Die Betreuung kann stundenweise, halbtags oder ganztags erfolgen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist diese Betreuungsform für Kinder im Alter von 0-3 Jahren, neben der eigenen Familie, besonders geeignet.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Punkt Informationen für zukünftige Kindertagespflegepersonen oder Informationen für zukünftige Eltern.
